Testament und Erbschaft

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Gedanken zum Testament und zur Erbschaft

Den meisten Menschen ist es unangenehm, sich mit der Zeit nach dem Tod zu beschäftigen. So verständlich es auch ist – man sollte zu Lebzeiten die Verteilung des Erbe regeln. Ansonsten tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
 
Das Testament, jederzeit widerrufbar, muss entweder unter Angabe von Ort und Datum eigenhändig geschrieben und unterschrieben sein oder als öffentliches Testament vom Notar erstellt werden. Eheleute können ein gemeinsames Testament aufsetzen, welches von beiden zu unterschreiben ist. Man kann frei bestimmen wem, was und unter welchen Bedingungen vom Vermögen zukommen soll. Sie können abweichend von der gesetzlichen Erbfolge:
~ einen oder mehrere Erben bestimmen
~ wohltätige Organisationen einsetzen
~ jemanden enterben (außer Pflichtteil)
~ Ersatz-, Vor- und Nacherben bestimmen.
 
Im allgemeinen genügt bei geringem Vermögen, wie Hausrat und kleinen Sparguthaben, ein eigenhändig geschriebenes Testament. Bei größerem Vermögen, wie Immobilien, Wertpapieren, Firmen usw., ist ein notarielles Testament zu empfehlen.

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