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Abschied an der Urne zu Hause - dem Verstorbenen länger nah sein

Verstirbt ein geliebter Mensch und wird im Rahmen einer Feuerbestattung eingeäschert, würden einige Hinterbliebene gerne die Urne zu Hause aufbewahren. Doch was in vielen anderen Ländern möglich oder sogar üblich ist, lässt die deutsche Rechtslage nicht zu. Wir erklären, warum das so ist, und zeigen Ihnen mögliche Alternativen, um die Urne eines Verstorbenen über eine längere Zeit bei Ihnen zu Hause aufzubewahren.

Darf man die Urne mit nach Hause nehmen? Das sagt die deutsche Rechtsprechung

In Deutschland regeln die Bestattungsgesetze, was mit den sterblichen Überresten zu geschehen hat. Die Urne zu behalten ist darin ebenso wenig vorgesehen wie eine Urnenbestattung zu Hause.

Zwar unterscheiden sich die Gesetze leicht von Bundesland zu Bundesland, der Friedhofszwang gilt jedoch bis auf eine Ausnahme überall. Seit 2015 erlaubt Bremen den Angehörigen, die Urne mit nach Hause zu nehmen und die Asche im heimischen Garten zu verstreuen. Die Verstreuung in der freien Natur ist ebenfalls möglich. Die Urne zuhause aufbewahren, beispielsweise auf dem Kaminsims, dürfen aber auch die Bremer nach wie vor nicht.

Bereits seit dem Mittelalter ist in Deutschland die Beerdigung Pflicht. Zunächst wurden die Verstorbenen auf den Kirchhöfen beigesetzt. Mit zunehmender Bevölkerungsdichte wurden diese Flächen jedoch schnell zu klein. Gleichzeitig wuchsen die Bedenken, dass die immer größere Anzahl der Leichen das Grundwasser in den Städten verunreinigen und andere gesundheitliche Risiken hervorrufen könnte. Deshalb wurde im "Allgemeinen Preußischen Landesrecht" im Jahr 1806 festgelegt, dass die Bestattungsflächen sich außerhalb der Wohngebiete befinden müssten. Hierin wurde auch die Sarg- und Bestattungspflicht aufgeführt.

Mit dem Feuerbestattungsgesetz von 1934 wurde der Friedhofszwang auch für Urnen offiziell übernommen. Daran wird bis heute festgehalten, obwohl von der Totenasche nach der Kremierung nachweislich keinerlei Gefahr ausgeht. Begründet wird das damit, dass die Ehrung der Toten, die Pflege ihres Andenkens und die Totenruhe eine kulturelle Aufgabe darstellen, die sich am besten auf öffentlichen Friedhöfen wahrnehmen lässt. Außerdem soll es jedem möglich sein, das Grab eines Verstorbenen zu besuchen, um persönlich Abschied nehmen und trauern zu können.

Urne mit nach Hause nehmen: Rechtsprechung in anderen Ländern

Neben Deutschland bestehen auch Italien und Österreich auf der Urnenbestattung auf einem Friedhof. Somit ist dort eine Beerdigung zu Hause ebenfalls nicht möglich.

In vielen anderen europäischen Staaten gilt der Friedhofszwang nur für Sargbeerdigungen. Nach einer Feuerbestattung darf man die Asche eines Verstorbenen mit nach Hause nehmen und nach Gutdünken die Urne im eigenen Garten beisetzen, verstreuen oder zu Hause aufzustellen. Die ausschlaggebende Überlegung besteht darin, dass die eigentliche Bestattung bereits im Krematorium durch Feuer stattgefunden hat.

Außerhalb Europas ist es durchaus üblich, die Urne nach Hause zu holen und in den Wohnräumen aufzubewahren oder die Bestattung auf eigenem Grundstück vorzunehmen.

Urne nach Hause nehmen - in Deutschland in der Regel eine Ordnungswidrigkeit

Hierzulande ist der Bestatter für die ordnungsgemäße Überführung der Urne zuständig. Eine direkte Übergabe des Aschegefäßes durch das Krematorium oder das Bestattungsunternehmen an die Angehörigen ist somit in vielen Bundesländern nicht gestattet. In Sachsen hingegen besteht offiziell die Möglichkeit für die Mitnahme und den Abschied an der Urne zu Hause. Spätestens nach sechs Monaten muss jedoch eine Urnenbestattung auf einem Friedhof, in einem Bestattungswald oder auf See erfolgen.

Oase der Ewigkeit: Urne unbefristet zu Hause verwahren

Eine längere Aufbewahrung ist möglich, wenn die Urne nach Schweizer Recht bestattet wird. Die "Oase der Ewigkeit" bietet mit ihrem Modell "Zurück in die Heimat" Angehörigen die Gelegenheit, nach einer Kremierung in der Schweiz die Urne zu Hause für einen unbefristeten Zeitraum zu verwahren. Das Konzept der Naturbestattung Walliser Alpen verzichtet durch Asche verstreuen auf ein Bestattung in der Urne. Weder biologisch abbaubare, noch Holzurnen sind in der Oase der Ewigkeit erlaubt. Dafür berechtigt der Erwerb einer Grabstelle, wenn auch auf Umwegen der Urnenüberführung ins Ausland Schweiz, die Urne zu Hause in Ruhe aufzubahren.

Urne mit nach Hause nehmen:
Wir beraten Sie gerne

Sie möchten die Urne mit der Asche eines geliebten Menschen für eine Weile zu Hause aufbewahren, um sich vor der Urnenbestattung in aller Ruhe und ohne Zeitdruck verabschieden zu können. Gerne informieren wir Sie in einem persönlichen Gespräch in unseren Räumen in Leipzig oder bei Ihnen zu Hause eingehender über alle Möglichkeiten der Urnenaufbewahrung zu Hause. Setzen Sie sich hierfür einfach mit uns in Verbindung.