
Gemeinschaftsanlagen mit und ohne Namen
(Halb-)Anonyme Bestattung von Urnen und Särgen „grüne Wiese/Rosenhain"
Wir möchten Ihnen hier verschiedene Möglichkeiten für eine Grabstelle vorstellen. Bei allen Grabstellen gilt in Sachsen eine gesetzliche Ruhefrist von 20 Jahren, die natürlich in den meisten Fällen verlängert werden kann.